Fördermaßnahmen KfW und weitere

Informationen zu Fördermaßnahmen der KfW und weiteren Instituten

19.11.2020

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Informationen des Bundesfinanzministeriums

 

KfW-Sonderprogramm

Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dabei werden ab 1.April 2021 auch die maximalen Kreditbeiträge angehoben:

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro angehoben.

Sämtliche Informationen zur Corona-Hilfe der KfW finden sie hier.

Hotline der KfW

Telefon: 0800 539 9001
Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr

 

Für die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm wurde Folgendes beschlossen:

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Die Obergrenze am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 % der Betriebsmittel erhöht. Bürgschaftsbanken können nun Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen.

Die Kreditherkunft spielt für die Bürgschaft keine Rolle, es können Kredite der KfW, Landesförderinstitute oder Hausbankkredite verbürgt werden. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Sie online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen. Die Kontaktdaten Ihrer Bürgschaftsbank finden Sie z. B. hier.

Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%. Informationen zur Beantragung erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

 

Fördermaßnahmen für Selbständige

Selbständige können ggf. auch gemäß Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung erhalten.

update, 19.11.2020

Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz, u. a. mit Anpassungen im Bereich des IfSG, wurde am 18. November von Bundestag und Bundesrat beschlossen, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und unmittelbar danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

update, 12.11.2020

No­vem­ber­hil­fe – Ver­fah­ren der Ab­schlags­zah­lung steht

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. 

Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch (voraussichtlich ab 25.11.2020) über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.